Maskenpflicht an der Volksschule

Der Vorstand des VSL LU begrüsst die getroffenen Massnahmen des Kantons Luzern bezüglich der Maskenpflicht für die Mitarbeitenden an der Schule sowie für die Schüler-/innen der Sekundarstufe I. Die Massnahmen unterstützen das Ziel, möglichst eine Quarantänesituation an den einzelnen Schulen zu verhindern und in einem regulären Präsenzunterricht unterrichten zu können. So empfiehlt der Vorstand in Bezug auf die Maskenpflicht möglichst keine Ausnahmen einzuführen. Es gilt aus unserer Sicht, die Maske – wenn immer möglich – zu tragen. Dadurch kann auch eine Vorbildfunktion erreicht werden, welche gerade auf der Sekundarstufe von grosser Bedeutung ist.